AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

J.A.N. Promotion GmbH
Schottenfeldgasse 65 / 9, 1070 Wien
E-Mail: info@jan-promotion.at

Handelsregister: Handelsgericht Wien, Firmenbuch Nr.: FN351297p
Rechtsform: Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung
Geschäftsführung: John A. Neider
UID-Nr.: ATU65940477

Stand: 10.10.2023

Inhalte / Urheberrecht

Der Inhalt der Internetseiten wurde sorgfältig bearbeitet und überprüft. Die J.A.N. Promotion GmbH (=JAN Promotion) übernimmt jedoch keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. JAN Promotion ist bestrebt, in allen Publikationen geltende Urheberrechte zu beachten. Sollte es trotzdem zu einer Urheberrechtsverletzung kommen, wird JAN Promotion das entsprechende Objekt nach Benachrichtigung aus seiner Publikation entfernen bzw. mit dem entsprechenden Urheberrecht kenntlich machen. Dem Kunden stehen keine Regressansprüche aus diesen Urheberrechtsverletzungen gegenüber JAN Promotion zu.

 

Allgemeines

Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen an den Kunden oder von ihm namhaftgemachte Dritte. Abweichende Bedingungen oder Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Geschäftsbedingungen des Kunden werden abgedungen, sie gelten auch dann als abgedungen, wenn Sie in der Auftragsbestätigung oder einem sonstigen Schriftstück enthalten und von Seiten des Kunden unwidersprochen geblieben sind. Den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Die AGB gelten auch für Folgegeschäfte, selbst wenn bei deren Abschluss nicht nochmals darauf hingewiesen wird. Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.

 

Aufträge / Vertragsabschluss / Anzahlung

Alle Aufträge werden auf Grund nachstehender Bedingungen angenommen bzw. ausgeführt, die auch ohne wiederholte Bekanntgabe für künftige Lieferungen gelten. Durch Erteilung von Aufträgen erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Alle Vereinbarungen, insbesondere auch mündliche Abmachungen mit Beauftragten des Hauses und telefonische Bestellungen bedürfen schriftlicher Bestätigung. Die umseitige Bestellung ist wirksam, wenn JAN Promotion Ihre Annahme schriftlich bestätigt oder die Bestellung tatsächlich ausführt. Nebenabreden und Änderungen der Bestellung sind nur wirksam, wenn JAN Promotion sie schriftlich bestätigt. Diesen Geschäftsbedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen, werden hiermit ausdrücklich auch für die Zukunft ausdrücklich abbedungen, Abweichungen zu diesen Geschäftsbedingungen gelten nur im Falle der schriftlichen Zustimmung von JAN Promotion. 

JAN Promotion weist ausdrücklich darauf hin, dass Aufträge nur als bestätigt gelten, wenn diese vom zuständigen Sachbearbeiter und dem Geschäftsführer unterzeichnet werden, dh doppelt gezeichnet sind. Stillschweigen gilt nicht als Annahme eines Auftrages. JAN Promotion trifft keine Verpflichtung, die vom Kunden übermittelten Unterlagen auf allfällige Unklarheiten/Unvollständigkeiten oder darauf zu prüfen ob sie dem vereinbarten Vertragszweck entsprechen. Der Kunde haftet JAN Promotion auch für den Fall solidarisch, wenn über sein Ersuchen die Rechnung direkt an einen Dritten ausgestellt wurde. Im Falle vereinbarter Anzahlungen wird die mit dem Kunden abgeschlossene Liefervereinbarung erst mit vollständigem Einlangen der vereinbarten Anzahlung bei JAN Promotion wirksam. Allfällig vereinbarte Lieferfristen (Punkt 6) verlängern sich hierdurch um den Zeitraum des Zahlungsverzuges.

 

Die Vertragsdaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet abrufbar. Sie erhalten diese aber per Mail zugesandt.

 

Für Bestellungen aus anderen EU- Staaten wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns.

 

Angebote

Alle Angebote sind freibleibend. Verbindlich ist der Auftrag für JAN Promotion erst nach schriftlicher Annahmebestätigung. Geschäftsvereinbarungen durch Telefon, E-Mail, Telefax oder durch Vertreter bedürfen zur Rechtsgültigkeit einer schriftlichen Bestätigung. Alle Angebote von JAN Promotion richten sich ausschließlich an Unternehmer. Mit der Erteilung eines Auftrages betätigt der Kunden ausdrücklich Unternehmer im Sinne des UGB zu sein. 

 

Produkthaftung

Alle Schadenersatzansprüche JAN Promotion gegenüber sind ausgeschlossen, und zwar ohne Rücksicht darauf, aus welchem Rechtsgrund diese hergeleitet werden, insbesondere auch gemäß den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, welche durch einen Fehler der Ware entstanden sind, wobei vor allem alle Vermögensschäden, wie Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, wie Produktionsausfall oder entgangener Gewinn und dergleichen zur Gänze ausgeschlossen sind, es sei denn, dass JAN Promotion Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für jene Teile der Ware, die JAN Promotion von Unterlieferanten bezogen haben, haftet diese auch nur in dem Umfang, als dieser selbst gegen ihre Unterlieferanten Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche zustehen. JAN Promotion leistet hinsichtlich der Eignung des Kaufgegenstandes ausschließlich dahingehend Gewähr, dass dieser im Sinne der Bestimmungen und Vorschriften des Produzenten bzw. Lieferanten verwendbar ist. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Kaufgegenstand bestimmungsgemäß und ausschließlich im Sinne der mitgelieferten Anleitung gebraucht wird. Im Falle der Verletzung dieser Verpflichtung stehen dem Kunden gegen JAN Promotion Ansprüche nicht zu.

 

Muster / Katalog

Der Versand von Katalogen erfolgt über das Internet gratis. Postversand ist kostenpflichtig. Produktmuster werden gegen Verrechnung übermittelt. Die Rücksendung von Mustern ist aus verwaltungstechnischen Gründen nicht möglich!

 

Werbeeindrucke / Vorlagen

Ist über Wunsch des Kunden in die von JAN Promotion zu liefernden Produkte ein Werbeein- oder -aufdrucke vorzunehmen, so sind sämtliche damit verbundenen Kosten vom Kunden zu tragen. Aus produktionstechnischen Gründen ist JAN Promotion berechtigt, bei Lieferung derartiger Gegenstände eine Mehr- oder Minderlieferung bis 10% vorzunehmen.

 

Der Kunde hat die Werbeein- oder -aufdrucke (z.B. Lichtbilder, Texte, Grafiken etc.; in von JAN Promotion vorgegebenen Formaten fristgerecht, mängelfrei und vollständig bereitzustellen. Der Kunde trägt die Gefahr der Übermittlung von Werbeein- oder -aufdrucke, insb. die Gefahr des (teilweisen) Verlustes und der Veränderung. Bei telefonischer Übermittlung trägt der Kunde auch die Gefahr von Hör- oder Satzfehlern. 

 

Geringfügige Abweichungen in Format, Farbe und Material sind vorbehalten. Sollten vom Kunden zur Verfügung gestellte Vorlagen aus Verschulden (nur grobe Fahrlässigkeit) der JAN Promotion in Verlust geraten oder beschädigt werden, haftet JAN Promotion diesbezüglich mit einem Höchstbetrag von EUR 125,- pro Auftrag. Abzüge von Werbeein- und -aufdrucken stellt JAN Promotion nur über ausdrückliche schriftliche Beauftragung des Kunden her. Sie gelten als genehmigt: durch schriftliche Bestätigung am Andruckmuster oder durch rückbestätigten Korrekturabzug (Proof) per E-Mail (verbindlich)! Allenfalls erforderlich werdende Korrekturen werden zu Selbstkosten weiterverrechnet.

Der Kunde garantiert, dass die Werbeein- oder -aufdrucke keine Rechte Dritter, insb. Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits-, Kennzeichen-, Marken- und Designrechte, oder geltende Rechtsnormen, insb. das UWG, das UGB, das MedienG oder das StGB, verletzen. Der Kunde wird JAN Promotion hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter, die sich aus oder im Zusammenhang mit beauftragten Werbeein- oder -aufdrucken ergeben, vollständig schad- und klaglos zu halten. Die Ersatzpflicht des Kunden umfasst insb. auch sämtliche zweckentsprechenden Vertretungs- und Verfahrenskosten infolge außergerichtlicher oder gerichtlicher Abwehr von Ansprüchen Dritter. Bei begründeter Annahme zu Recht erhobener Ansprüche kann JAN Promotion zur Vermeidung weiterer Kosten auch ohne Zustimmung des Kunden Vergleiche schließen. Im Übrigen hat der Kunde JAN Promotion bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter bestmöglich zu unterstützen.

 

Lieferung / Versand

Die Lieferung durch JAN Promotion erfolgt schnellstmöglich. Lieferfristen und -termine verstehen sich als voraussichtliche Fristen und Termine, auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt ist, da JAN Promotion Waren u.a. selbst aus Fernost bezieht und sie daher auf die Lieferfristen ihrer Fernostlieferanten keinen Einfluss hat. Liefertermine oder Lieferfristen erzeugen nur Rechtswirkungen, wenn sie mittels gesonderter schriftlicher Vereinbarung ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Ein Überschreiten dieser Zeiträume und Fristen bedeutet nicht, dass sich JAN Promotion in Verzug befindet und gibt dem Kunden damit weder das Recht den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, noch wird dadurch ein Anspruch auf Schadenersatz aus welchem Titel immer, begründet. Lieferungsverzögerung bzw. Lieferungsausfall durch ein Verschulden unserer Produzenten (ohne eigenes Mitverschulden von J.A.N.) stellen kein Verschulden von JAN Promotion dar. Bei etwaiger Überschreitung von ausdrücklich vereinbarten Lieferzeiten/Lieferterminen/Zeiträumen muss das Thema zwischen den beiden Parteien schriftlich kommuniziert werden (Infopflicht). Und hat der Käufer JAN Promotion schriftlich mittels eingeschriebenen Schreibens zur Lieferung aufzufordern. Erst durch dessen Zugang tritt Verzug ein. 

 

JAN Promotion hat keinesfalls für einen Verzug einzustehen der durch höhere Gewalt, insbesondere durch Streiks oder Naturkatastrophen verursacht wurde (Force Majeure Klausel). Es sind auch keinerlei wie immer geartete Ansprüche gegenüber JAN Promotion zulässig sind, die z.B. aus Überschreitung von genannten Lieferzeiten/Lieferterminen/ Zeiträumen abgeleitet werden, wo ursächlich Gesundheits-, Hygiene-, Pandemiemaßnahmen, Lockdowns in Zusammenhang gebracht werden können. Weiters ist der Kunde verpflichtet eine Nachfrist von mindestens 6 Wochen zu setzen, mit dem Hinweis, dass er nach Ablauf dieser Nachfrist die Abnahme der Lieferung verweigern wird. Ist die gesetzte Nachfrist erfolglos verstrichen, hat der Käufer die Pflicht, schriftlich mittels eingeschriebenen Schreibens, vom Vertrag zurückzutreten. JAN Promotion ist aber berechtigt die Vertragspflicht durch Teillieferungen vorzunehmen. Die Nichterfüllung der Verpflichtungen des Käufers begründet Mitverschulden. Beim Lieferverzug haftet JAN Promotion nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Beim Lieferverzug durch höhere Gewalt ist jegliche Haftung von JAN Promotion ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Vermögensschäden, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Dasselbe gilt für allfällige Folgeschäden und Schäden Dritter. Ist die Lieferung von der Bestellung nicht wesentlich abweichend und die Abweichung dem Kunden zumutbar, so gelten die Abweichungen vom Kunden als genehmigt, wenn dadurch die Lieferung ermöglicht oder erleichtert wird. Die Lieferung gilt jedenfalls mit Versendung durch JAN Promotion, spätestens mit Übergabe an einen Spediteur/Frachtführer als bewirkt. Spätestens mit der Übergabe an einen Spediteur/Frachtführer gehen Gefahr und Risiko auf den Kunden über.

 

Der Versand aller von JAN Promotion gelieferten Produkte, auch Muster, Vorlagen etc. erfolgt per Post / Bahn oder nach unserer Wahl per Spedition auf Kosten und Gefahr des Käufers. Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Eine Transportversicherung wird nur über Wunsch des Kunden auf dessen Kosten abgeschlossen. Bei Verlust während oder Transportschäden ist die Haftung von JAN Promotion auf die Abtretung allfälliger Ansprüche gegen den Frachtführer beschränkt.

 

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Werk. Dafür fallen für den Kunden keine Kosten an. Eine Lieferung frei Haus bietet JAN Promotion nur auf Anfrage an. 

 

ARA

ARA Lizenz 747: gesetzliche Entsorgungsabgabe in Höhe von 0,8% wird den Rechnungsbeträgen hinzugerechnet

 

Preise

Alle Preise verstehen sich in EUR (€) exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und exkl. Transport, Fracht, Verpackungs- und Portokosten sowie exkl. gesetzlicher Abgabe für Elektroaltgeräte (ERA) und Urheberrechtsabgabe (URA). JAN Promotion behält sich Preisänderungen bzw. Kostenerhöhungen für anfallende für den Import erforderlichen Zertifikate sowie für eventuelle Zollbeschau, oder unvorhersehbaren Preisänderungen von Rohstoffen, Import, Währungsdifferenzen, insbesondere auch jene die verursacht wurden durch Naturkatstrophen, Kampfhandlungen, Streiks und Wirtschaftskrisen, etc. vor. Diese werden nach Aufwand separat auf der Rechnung ausgewiesen.

 

Zahlung

 

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gilt für Neukunden Vorauskasse. JAN Promotion nennt dem Kunden die Bankverbindung spätestens in der Auftragsbestätigung und wird die Ware nach Zahlungseingang liefern. Für Stammkunden gilt mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung ein Zahlungsziel von 10 Tagen ab Rechnungsdatum. Eine Zahlung ist ausschließlich als mittels direkte Banküberweisung möglich. Die Zahlung gilt erst als bewirkt, wenn der jeweilige Betrag – abzugsfrei – unserem Konto gutgebucht ist. Laufen im Zusammenhang mit der Überweisung Spesen auf, gehen diese zu Lasten des Überweisenden. Ist durch die Inanspruchnahme des Überweisungsverkehrs eine Zahlung nicht vollständig fristgerecht unserem Konto gutgebracht, tritt Verzug ein. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Kosten, Zinsen und Kapital angerechnet. Wir sind berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 456 UGB sowie einen Pauschalbetrag von 40 EUR für etwaige Betreibungskosten (also insbesondere Mahnspesen) geltend zu machen. Im Falle des Verzuges sind uns zudem alle darüberhinausgehende mit der Geltendmachung unserer Ansprüche verbundenen Kosten zu ersetzen, auch die der außergerichtlichen anwaltlichen Mahnungen, sonstige Mahn- und Inkassospesen. Allenfalls gewährte Rabatte, Nachlässe oder Vergünstigungen gelten im Falle des Zahlungsverzuges oder im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Kunden, als nicht gewährt. Wird dann die Kapitalforderung nicht ausgeglichen, bleibt unser vorbehaltener Eigentumsanspruch aufrecht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderen, von JAN Promotion nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten, oder mit ihren Forderungen aufzurechnen. Bestehen nach Annahme der Bestellung begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers, ist JAN Promotion etc. berechtigt, entweder sofortige Barzahlung oder Sicherheitsleistung vor Lieferung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und vom Besteller Schadenersatz, insbesondere Ersatz der bereits erfolgten Aufwendungen, zu verlangen.

 

Reklamation

JAN Promotion leistet -ohne ausdrückliche schriftliche Zusage- keine Gewähr für eine bestimmte Verwendbarkeit oder Verwertbarkeit der Ware. Der Kunde ist bei sonstigem Rechtsverlust verpflichtet Mängel oder/und Aliudlieferungen unverzüglich auch hinsichtlich der Eignung für den Verwendungszweck zu überprüfen und allfällige Mängel unverzüglich und unter genauer Bezeichnung schriftlich bei der JAN Promotion zu rügen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Handelsübliche und/oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen etwa in Qualität, Abmessung, Ausführung, Ausstattung und Material berechtigen ebenso wenig zur Gewährleistung, wie Farb- und Maßabweichungen oder dergleichen. Jedenfalls ist unsere Gewährleistung/Haftung sowohl dem Umfang nach, wie auch betraglich mit der Gewährleistung / Haftung unseres allfälligen Zulieferers beschränkt, und höchstens jedoch mit einem Jahr begrenzt ab Lieferung. Für das Vorliegen eines Mangels im Zeitpunkt der Übergabe ist der Kunde beweispflichtig. Mängel und Fehler eines Teiles der Lieferung berechtigen erst dann zur Preisminderung, wenn JAN Promotion nicht innerhalb angemessener Frist gemäß Pkt 3 Ersatz leisten. Ist der nicht vom Mangel oder Fehler erfasste Teil der Lieferung allgemein verwendbar, kann er Wandlung nur hinsichtlich der Differenz begehren. Weitere Ansprüche sind gemäß Pkt. 5 zu behandeln. Bei Aufträgen mit Werbeanbringung ist der Werbetext Bestandteil der Auftragsbestätigung. Im Falle von Text- oder Logofehlern muss der Kunde sofort nach Eingang der Bestätigung Einspruch erheben. Der Kunde trägt die Haftung für nicht rechtzeitig oder nicht reklamierte Texte- oder Logofehler. Nachträgliche Reklamationen sind unwirksam. Nach Wahl von JAN Promotion werden Gewährleistungsansprüche durch Verbesserung innerhalb angemessener Frist oder Lieferung einer mangelfreien Ware erfüllt werden, oder auch durch Gewährung einer angemessenen Preisminderung, insbesondere wenn eine Behebung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich wäre. Wird die gelieferte Ware vom Kunden verändert, unsachgemäß behandelt oder verarbeitet, erlöschen alle Gewährleistungsansprüche. Für Kosten einer durch den Besteller selbst vorgenommenen Mängelbehebung kommt JAN Promotion ausschließlich dann auf, wenn diese hierzu die schriftliche Zustimmung abgegeben hat. Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften, die von uns ausdrücklich und schriftlich zugesichert wurden. Bei Sonderbestellungen und Sonderanfertigungen sind exakte Angaben erforderlich, da JAN Promotion einen nachträglichen Umtausch oder eine Warenrücknahme nicht durchführen kann. Sortimentsänderungen behält sich Jan Promotion ausdrücklich vor. Über- oder Unterlieferungen bei Sonderbestellungen bzw. Bestellungen mit Werbeaufdruck bis zu 10% gelten als genehmigt.

 

Reklamationen jeglicher Art müssen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich bekannt gegeben werden. Angekündigte Retourware für gerechtfertigte Reklamationen wird ebenso nur innerhalb diesem Zeitfenster in Originalverpackung und Gesamtstückzahl retourgenommen.

 

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen den Kunden nicht zur Zurückhaltung des Rechnungsbetrages. Die Aufrechnung von behaupteten Gegenforderungen gegen die Entgeltsforderung ist nicht zulässig, soweit JAN Promotion dieser nicht ausdrücklich zugestimmt hat.

 

Warenrücksendung

Die Annahme einer Warenrücksendung kann nur mit ausdrücklichem Einverständnis von JAN Promotion erfolgen. Für die Retournierung durch eine Spedition ist unbedingt ein von JAN Promotion ausgestellter Abholschein erforderlich. Die Lieferschein- oder Rechnungsnummer ist bei jeder Retoursendung anzuführen. Bei nicht vereinbarten Rücksendungen bzw. Rücksendungen ohne Abholschein kann die JAN Promotion die Annahme verweigern. Dies gilt auch für nicht mehr neuwertige oder etikettierte Ware.

 

Wenn die vereinbarte Rücksendung nicht aufgrund einer berechtigten Reklamation erfolgt, verrechnet JAN Promotion 20% vom Warenwert als Manipulationsgebühr. Rücksendungen, welche nicht durch JAN Promotion verursacht wurden, sind grundsätzlich frei unserem Haus in Wien zu senden und entsprechend zu deklarieren. Für anfallende Fracht- oder Zollkosten kann JAN Promotion nicht aufkommen.

 

Patente und andere Schutzrechte

Es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass JAN Promotion, sollten die Artikel nach Zeichnungen oder Originalmustern des Kunden angefertigt werden, für keine Rechte, insbesondere keine Schutzrechte Dritter haftet. Der Kunde übernimmt die Verpflichtung, falls dennoch Rechte Dritter geltend gemacht werden sollten, JAN Promotion schad- und klaglos zu halten und dieser jeden daraus erwachsenen Schaden voll zu vergüten.

 

Für etwaige Zulieferer gilt: JAN Promotion hält fest, dass sämtliche Produkt- & Personenbilder vom Katalog, also Produkte, die JAN Promotion als Partner verwenden darf, patent- & musterschutzrechtlich geschützt sind und die Freigabe besteht, dass man diese Bilder verwenden und abbilden darf. Bei etwaigen Verfügungen / Ansprüche Dritter wird JAN Promotion frei von Ansprüchen gestellt und würden Forderungen weitergeleitet werden. Bei Produktproblemen jeglicher Art ersucht JAN Promotion unverzügliche Information, um schnell agieren zu können.

 

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allen Nebengebühren Eigentum der JAN Promotion. Der Käufer darf die Ware weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen. Bei Weiterveräußerung erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf die Kaufpreisforderung.

Kommt der Kunde JAN Promotion gegenüber in Verzug oder verletzt er eine der sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenen Pflichten, wird die gesamte aushaftende Forderung sofort fällig. JAN Promotion ist berechtigt, die Herausgabe der in ihrem Eigentum stehenden Sachen zu verlangen und diese abzuholen, wobei der Kunde auf die Geltendmachung einer Zurückbehaltung, aus welchem Grund auch immer, verzichtet. Die Kosten der Rücknahme, die keinen Vertragsrücktritt darstellt, hat der Kunde zu tragen.

 

Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Lieferungen und Zahlungen für beide Vertragspartner Wien und zwar der Sitz der JAN Promotion. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung mit Ausnahme des

UN-Kaufrechtes Anwendung.

 

Stand: 10. Oktober 2023